Verfassungsgericht zum Streikrecht für Beamte
Hannover, 12. Juni 2018: „Das ist ein Schwarzer Tag für Demokratie und Menschenrechte“, sagte die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Marlis Tepe, am Dienstag in Karlsruhe in einer ersten Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte: „Das Gericht schreibt die bisherige Rechtsprechung fest und macht damit einen Rückschritt ins vergangene Jahrhundert. Im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht sieht das Verfassungsgericht weder eine Kollision zwischen deutschem und internationalen Recht noch eine Kollision in der deutschen Rechtsprechung.“ Tepe kündigte an, dass die GEW das Urteil jetzt eingehend prüfen und dann über die weiteren Schritte entscheiden werde.
Statement der GEW Niedersachsen zum Verfassungsgerichts-Urteil:
„Das Urteil wird uns nicht davon abhalten, weiterhin tatkräftig für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu kämpfen“, zeigte sich die GEW-Landesvorsitzende Laura Pooth überzeugt. „In Niedersachsen wurden die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte seit Jahren durch immer mehr Aufgaben und geringere Bezahlung erheblich verschlechtert. Deshalb wäre das Streikrecht enorm wichtig gewesen. Denn es hätte die Möglichkeit bedeutet, sich effektiv gegen Verschlechterungen zur Wehr setzen zu können“, sagte Pooth.
————————- ——————-
Zum Download: BVG-Urteil-2018_ Streikrecht-Beamte