Landesrechnungshof: Prüfbericht zur inklusiven Bildung
Am 6.6. hat der Landesrechnungshof seinen Prüfbericht vorgestellt, dieses Mal mit dem Schwerpunktthema schulische Inklusion.
In den folgenden LINKS findet ihr die auf dieses Thema bezogenen gekürzten Fassungen, sowohl den Auszug aus dem Prüfbericht als auch die gekürzte Pressemitteilung.
Der Prüfbericht des LRH bringt ganz wesentliche quantitative Gesichtspunkte zur Realisierung einer inklusiven Schule, die wir intensiv in unser Gewerkschaft diskutieren sollten. Besonders erstaunt folgende Aussage:
Nach den Zahlen des Landesrechnungshofs stünden rechnerisch fast 400 Millionen Euro zur Verfügung, wenn die drei Förderschularten Sprache, Lernen sowie Emotionale und Soziale Entwicklung abgeschafft würden. „Aus diesem Verteilungspotenzial ergäben sich für jede Klasse aller Schulformen rund sechs Lehrerwochenstunden für die sonderpädagogische Begleitung und Beratung im Unterricht. So kann Inklusion gelingen. Davon würden alle Schülerinnen und Schüler profitieren, egal ob mit oder ohne Förderbedarf“, erläuterte der stellvertretende GEW-Landesvorsitzende Holger Westphal am 7.6.2018. (Bisher gibt es nur in den Grundschulen zwei Lehrerwochenstunden für die Grundversorgung pro Klasse. In der Sekundarstufe I sind die Stunden als jeweilige „Rucksackstunden“ an die Schülerin oder den Schüler mit Förderbedarf gebunden.)
ndsLRH_2018_Kapitel-inklusiveBildung (Prüfbericht)
ndsLRH2018_PresseM-Kapitel-Inklusion (Pressemitteilung Landesrechnungshof)