Amtsangemessenheit der Alimentation weiterhin zu beanstanden Veröffentlicht in Themen Jetzt Widerspruch einlegen: Wichtige Informationen zu den aktuellen Änderungen entnehmt ihr der Website des GEW Landesverbands Niedersachsen: https://www.gew-nds.de/aktuelles/detailseite/amtsangemessenheit-der-alimentation-weiterhin-zu-beanstanden